Die Europäische Kommission hat das Biogaspaket der Bundesregierung beihilferechtlich genehmigt.

Die Europäische Kommission hat das Biogaspaket der Bundesregierung beihilferechtlich genehmigt. Damit können die Anfang des Jahres beschlossenen Änderungen des EEG bereits bei der Biomasse-Ausschreibung am 1. Oktober angewandt werden.

Die neuen Regelungen umfassen:

>> ein deutlich erhöhtes Ausschreibungsvolumen,

>> eine Verlängerung der Anschlussförderung von 10 auf 12 Jahre

>> sowie zusätzliche Anreize für eine flexible Stromproduktion.

Diese Vorgaben sollen die Stromerzeugung stärker an den Bedarf anpassen und die Rolle der Bioenergie im Energiesystem langfristig absichern.

Für uns im Emsland bedeutet dies eine klare Perspektive:

>> Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe betreiben hier Biogasanlagen, die nicht nur zur regionalen Energieversorgung beitragen, sondern auch Wärme für Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bereitstellen.

>> Mit der Entscheidung wird sichergestellt, dass viele dieser Anlagen wirtschaftlich weitergeführt werden können.

>> Besonders wichtig ist die Neuregelung für Betriebe, deren ursprüngliche 20-jährige Förderung in den kommenden Jahren ausläuft.

>> Durch die verlängerte Anschlussförderung wird verhindert, dass funktionierende Anlagen stillgelegt werden müssen. Damit bleiben Arbeitsplätze erhalten, Investitionen werden gesichert und die regionale Wertschöpfung gestärkt.

Die Genehmigung ist zugleich ein Beitrag zum Klimaschutz, da Biogasanlagen im Emsland einen wichtigen Anteil an der erneuerbaren Energieerzeugung leisten.

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