Umfassende Wahlkreisreform nötig – freie und gleiche Wahlen müssen gewährleistet sein

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Sebastian Lechner, hat das heutige Urteil des Staatsgerichtshofs zur Einteilung der niedersächsischen Landtagswahlkreise als wenig überraschend bezeichnet. „Schon bei der letzten Wahlkreisreform wollten wir als CDU-Fraktion mehr ändern, da absehbar war, dass zahlreiche Wahlkreise zu große Abweichungen haben. Leider war dies mit dem damaligen Koalitionspartner SPD nicht möglich,“ so Lechner.

Er betonte, dass der Staatsgerichtshof nun zu einer umfassenden Reform der Wahlkreiseinteilung zwinge, was die CDU ausdrücklich begrüße. Lechner forderte insbesondere die Sozialdemokraten auf, eng mit der CDU-Fraktion zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die Wahlkreise künftig langfristig verfassungskonform bleiben. „Die nun anstehende Wahlkreisreform muss dazu führen, dass in Regionen mit Bevölkerungsschwund Wahlkreise entfallen und dort hinzugegeben werden, wo wir Bevölkerungswachstum haben. Wir müssen sicherstellen, dass freie und gleiche Wahlen gewährleistet sind,“ erklärte Lechner abschließend.

Auch Hartmut Moorkamp, CDU-Abgeordneter für den Wahlkreis 82 und Mitglied des Kreistags im Landkreis Emsland, sieht die Reform als dringend notwendig: „Gerade in ländlichen Regionen wie dem Emsland ist es entscheidend, dass die Wahlkreise realistisch die Bevölkerungsentwicklung abbilden. Eine gerechte und zukunftssichere Einteilung der Wahlkreise ist unerlässlich, um den Wählerwillen angemessen zu repräsentieren und die demokratischen Grundsätze zu wahren.“

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